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Burgergemeindeversammlung vom 23. November 2023

Wir haben für Sie die folgenden Unterlagen zur Burgergemeindeversammlung bei der Einwohnergemeinde aufgelegt:


  • Budget 2024 mit Begründungen


Burgernutzen

Die Anmeldung zur Aufnahme in den Burgergenuss (Holznutzung) hat bis spätestens 30. November 2023, schriftlich an Burgerpräsident Oliver Hugi, Biezwilstrasse 25, 3298 Oberwil bei Büren, zu erfolgen.

Anmelden können sich berechtigte Burger und Burgerinnen, die das 27. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Aufnahmegebühr beträgt Fr. 50.00 und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Hinsichtlich der Nutzungsberechtigung wird auf das Nutzungsreglement vom 30. Dezember 2002 verwiesen.



Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Donnerstag, 23. November 2023, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil


Traktanden:

  1. Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 5. Mai 2023

  2. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 a) Forstrechnung b) Burgergutsrechnung

  3. Mitteilungen / Verschiedenes

Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 25. Mai 2023 - Traktandum 1

Protokoll 384

Das Protokoll wurde auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss aufgelegt. Es sind keine Einsprüche eingegangen, folglich gilt das Protokoll als genehmigt. Das Protokoll wird an Burgergemeindeversammlung vom 23.11.2023 nicht mehr verlesen.



Budget 2024 – Traktandum 2

Aufwand

Ertrag

Ertragsüberschuss

Aufwandüberschuss

Total Budget 2024

72'950.00

75'800.00

2'850.00

Total Forstrechnung

7'200.00

13'000.00

5'800.00

Total Burgergutsrechnung

65'750.00

62'800.00

-2'950.00

Für Fragen steht der Burgerkassier/Burgerschreiber Hans Peter Gribi gerne zur Verfügung.

info@burgergemeinde-oberwil.ch - +41 79 239 43 22.


Oberwil, 25. Oktober 2023 Der Burgerrat

Burgergemeindeversammlung vom 25. Mai 2023

Wir haben für Sie die folgenden Unterlagen zur Burgergemeindeversammlung bei der Einwohnergemeinde aufgelegt:

  • Rechnung 2022

Protokoll 383 der Burgergemeindeversammlung vom 24. November 2022

Das Protokoll wurde auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss aufgelegt. Es sind keine Einsprüche eingegangen, folglich gilt das Protokoll als genehmigt. Das Protokoll wird an der Burgergemeindeversammlung vom 25. Mai 2023 nicht mehr verlesen.



Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Donnerstag, 25. Mai 2023, 20:00 Uhr Waldhaus Oberwil


Traktanden:

  1. Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 24. November 2022

  2. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2022 a) Forstrechnung b) Burgergutsrechnung

  3. Ersatzwahl Burgerrat

  4. Mitteilungen

  5. Verschiedenes


Genehmigung der Jahresrechnung 2022 - Traktandum 2

Die Jahresrechnung der Burgergemeinde Oberwil schliesst per 31. Dezember 2022 wie folgt ab.

Rechnung 2022

Budget 2022

FORSTRECHNUNG

Aufwand

45'702.70

34'000.00

Ertrag

48'822.73

39'480.00

Ertragsüberschuss

3'120.03

5'480.00

BURGERGUTSRECHNUNG

Aufwand

42'761.35

47'300.00

Ertrag

88'386.50

59'900.00

Ertragsüberschuss

45'625.15

12'600.00

GESAMTHAUSHALT ERTRAGSÜBERSCHUSS

48'745.18

18'080.00

Bilanz

Im Kontokorrent mit dem Forstbetrieb (Guthaben der BGO) ist ein Zuwachs von CHF 16'145.15 zu verzeichnen. Dieser Betrag erklärt sich aus den Endjahresbelastungen (Rüstkosten Burger- und Brennholz CHF 15'780.00, Deckäste und Weihnachtsbäume CHF 1'315.25), dem Jahresergebnis der Forstrechnung von CHF 14'576.88 und dem Guthaben für Inventar und Betriebsmittel von CHF 19'875.17. Das Guthaben für Inventar- und Betriebsmittel wird erst in der Rechnung 2023 ergebniswirksam, weil die Vorstandssitzung, welche der Auflösung des Maschinenpools zustimmen muss, per Abschluss noch nicht stattgefunden hat.


Forstrechnung

2022 wurden die letzte Tranche "Pflegemassnahmen Jungwaldpflege" mit gesamthaft CHF 10'488.50 abgeschlossen. Der Betrag wurde aktiviert und per 31.12.2022 mit 1% auf dem Aktivkonto (Bestand 14'586.50) ordentlich mit CHF 1'456.50 und ausserordentlich mit CHF 7'000.00, ergebniswirksam, abgeschrieben. Entgegen der Budgetierung schloss die Forstrechnung mit einem um CHF 10'000.00 höheren Gewinn von CHF 14'576.88 ab.


Burgergutsrechnung

Die Burgergutsrechnung schliesst mit einem um ca. CHF 30'000.00 höheren Gewinn als veranschlagt ab. Die ausserordentliche Vergütung der BKW für Nachentschädigungen für Strommasten auf Burgerland von CHF 28'589.85 für die nächsten 12 Jahre fällt hier stark ins Gewicht.



Ersatzwahl Burgerrat - Traktandum 3

Burgerrat Werner Ramser-Zimmermann hat per 31.12.2023 sein Mandat ausserhalb der laufenden Legislaturperiode zur Verfügung gestellt. Eine Ersatzwahl ist notwendig. Das gewählte Ratsmitglied gilt bis zur ordentlichen Burgergemeindeversammlung im November als gewählt. Für eine ordentliche Legislatur von 4 Jahren ist eine Bestätigungswahl gemäss OGR im November 2023 notwendig.

Wahlverfahren

Art. 56

a)

Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin oder der Präsident die Vorgeschlagenen als gewählt.

b)

Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.

Das Protokoll dieser Versammlung wird gem. Art. 65 des Organisationsreglementes sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Es kann vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat erhoben werden.


Für Fragen oder Terminvereinbarungen steht Burgersekretär/Burgerkassier Hans Peter Gribi gerne zur Verfügung (info@burgergemeinde-oberwil.ch, +41 79 239 43 22).


Oberwil, 25. April 2023 Der Burgerrat

Die Asiatische Hornisse verbreitet sich


22. März 2023

Aufruf zur Meldung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina)


Dieses Schreiben richtet sich an alle Personen, die einen Beitrag gegen die Ausbreitung der Asiatischen Hornissen (Vespa velutina) leisten und somit zum Schutz der Honigbienen und anderer Insekten beitragen können.


Die Asiatische Hornisse verbreitet sich in der Region

Nachdem sich die Asiatischen Hornisse in der Westschweiz seit 2017 ausgebreitet hat, haben im Spätsommer 2022 Imker in Münchenstein, BL erste Exemplare der Asiatische Hornisse bei einem Bienenstock beobachtet und dies dem Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch)

gemeldet. Mittels Radio-Telemetrie konnte das Nest rasch gefunden und entfernt werden (Link Medienmitteilung BL). Zusätzlich wurden in den Kantonen Aargau (Aarburg, Möhlin, Obermumpf und Widen) und Solothurn (Bärschwil) adulte Insekten gefunden (Link Medienmitteilung AG).


Honig- und Wildbienen in Gefahr

Bienen (Apidae) gehören vor allem im Sommer und Herbst zur bevorzugten Beute der Asiatischen Hornisse. Durch das Auftreten der Asiatischen Hornisse kann es zur Schwächung oder im Extremfall sogar zum Verlust von Bienenvölkern kommen. Die Gefahr durch die Asiatische Hornisse für den Menschen ist nicht höher als durch einheimische Hornissen oder Wespen.


Aufruf zur Meldung verdächtiger Nester und Insekten

Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu verhindern, ist eine möglichst frühe Erkennung einer Ansiedlung notwendig. Dabei sind die Behörden auf Meldungen von Personen, die sich viel im Offenland und im Wald aufhalten, angewiesen. Im «Informationsblatt zur Wespen-Identifizierung» (Online-Link) und in dem Merkblatt des Bienengesundheitsdienst (Online-Link) sind die zur Identifikation notwendigen Informationen enthalten (beide im Anhang dieses Schreibens). Wie in der Beilage erklärt wird, bauen die Königinnen im Frühling kleine Vornester an einer geschützten Stelle. In den Sommermonaten werden die grossen Nester in den Kronen von Laub-bäumen erbaut. In den Wintermonaten sind die verlassenen grossen Nester mit seitlichem Einflugloch dank der Laubfreiheit gut in den Baumkronen zu erkennen.

Bitte melden Sie verdächtige Nester und Insekten (mit Bild und Koordinaten) an: Meldestelle für verdächtige Insekten und Nester - Bienengesundheitsdienst: info@apiservice.ch



Asiatische_hornisse_Merkmale
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Wespen-Identizierung_Vespa_velutina_MNHN_v2
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