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Donnerstag, 21. November 2024, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil


Wir legen für Sie ab 1. November 2024 die folgenden Unterlagen zur Burgergemeindeversammlung bei der Einwohnergemeinde auf:

 

·         Budget 2025 mit Begründungen

 

Protokoll 387 der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 1. Juli 2024

Das Protokoll wurde auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss aufgelegt. Es sind keine Einsprüche eingegangen, folglich gilt das Protokoll als genehmigt und wird nicht mehr verlesen.

 

Burgernutzen

Die Anmeldung zur Aufnahme in den Burgergenuss (Holznutzung) hat bis spätestens 30. November 2024, schriftlich an Burgerpräsident Oliver Hugi, Biezwilstrasse 25, 3298 Oberwil bei Büren, zu erfolgen.

Anmelden können sich berechtigte Burger und Burgerinnen, die das 27. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Aufnahmegebühr beträgt Fr. 50.00 und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Hinsichtlich der Nutzungsberechtigung wird auf das Nutzungsreglement vom 30. Dezember 2002 verwiesen.

 

Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Donnerstag, 21. November 2024, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil


Traktanden:

1. Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 1. Juli 2024

2. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 a) Forstrechnung           b) Burgergutsrechnung

3.       Wahlen

4. Anträge betreffend Forstbetrieb Region Büren a) Darlehen an FRB

b) Ermächtigung an Burgerrat für Zukunftsstrategie

5. Mitteilungen / Verschiedenes

 

Budget 2025 – Traktandum 2

 

Für Fragen steht der Burgerkassier/Burgerschreiber Hans Peter Gribi gerne zur Verfügung.

info@burgergemeinde-oberwil.ch - +41 79 239 43 22.

 

Oberwil, 14. Oktober 2024                                 Der Burgerrat








Biodiversität in Pflegeplanung einbeziehen

Werden Strassenränder bereits im Mai oder Juni gemäht,

dem Höhepunkt der Blütezeit, bedeutet dies das abrupte Ende für den gesamten Sommerflor. Pflanzen können keine Samen bilden und mehrjährige Arten keine Nährstoffe in die Speicherorgane einlagern. Viele Tiere verlieren mit einem Schlag ihre Nahrungsgrundlage, wenn nicht gar das Leben.


Deshalb:

• Am besten erst ab Oktober mähen (oder mulchen) und mindestens 10 Prozent «Altgras» stehen lassen;

• muss im Sommer geschnitten werden, dann mähen statt mulchen, dies ist viel schonender für Kleintiere;

• wertvolle Sträucher nicht entfernen;

• Stein- und Asthaufen oder Baumstrünke belassen, und wo möglich neue Strukturen anlegen;

• Schnitthöhe auf 10 cm einstellen, das schont die Fauna;

• invasive Neophyten gezielt vor dem Absamen bekämpfen.


Schonender Unterhalt ist kostengünstiger

Wegrandpflege erst im Herbst spart oft eine Mährunde. An vielen Orten genügt es, nur jedes zweite Jahr zu mähen, ohne dass die Sicht und damit die Sicherheit beeinträchtigt würde. Am besten ist es, Flächen abwechslungsweise zu mähen: Einmal hier, das nächste Mal dort. Die Devise lautet: Nur so viel wie wirklich nötig – und das ist weniger als man denkt. An den Rändern von Waldstrassen lässt sich somit beim Unterhalt sparen und gleichzeitig die Biodiversität fördern.

Und wichtig für den Waldbesitzer: Blumenreiche Waldstrassenränder bieten begehrtes Wildfutter und vermindern so den Verbiss durch Rehe an Jungbäumen.


Weitere Informationen und Zusatzmaterial

www.pronatura-be.ch > Projekte


Beratung zur Pflege der Waldstrassenränder

• Revierförster

• Pro Natura Bern, Tel. 031 352 66 00

Die Ränder von Waldstrassen sind für viele Orchideen, Eidechsen, Schmetterlinge und andere Tier- und Pflanzenarten ein wertvoller Lebensraum – besonders im Berner Mittelland, wo Magerstandorte ausserhalb des Waldes selten geworden sind. Die zurückhaltende Pflege zum richtigen Zeitpunkt spart Arbeit, freut Spaziergänger und fördert die Biodiversität.

Nirgends summen im Wald die Bienen und Hummeln so laut, blüht eine vergleichbare Pracht an Orchideen und Glockenblumen, raschelt so oft eine Eidechse durchs Gras wie an der sonnigen Böschung einer Forststrasse. Erst die Mulchmaschine setzt dem lebendigen Treiben vielerorts ein

frühzeitiges Ende. Zerquetschte Heuschrecken, tote Käfer und abgemähte Blumen sind allzu oft die traurigen Zeugen einer falsch geplanten Pflege.


Waldstrassenränder – reicher Lebensraum

Der Übergang zwischen Kiesstrasse und Bestockung ist, abgesehen vom Waldrand, wohl der artenreichste Bereich im ganzen Wald. Die Waldstrassenränder sind mager, hell und kalkhaltig. Sie bieten damit u.a. einen Ersatzlebensraum für viele Arten, die aus dem Landwirtschaftsgebiet verschwunden sind. So liegen im Berner Mittelland 80 Prozent aller verbliebenen Orchideenstandorte entlang von Waldstrassen.


Das Strassenbankett ist ein Pionierstandort, vergleichbar mit Schutthalden und Kiesgruben. Im Böschungsbereich wurde beim Strassenbau der nährstoffreiche Oberboden entfernt. Da Strassen zudem Lichtschneisen sind im Wald, finden hier Bewohner der selten gewordenen Magerwiesen neuen Lebensraum. Die von den Rädern weggeschleuderten Steinchen kalken den Boden auf. Dort, wo die Böden sauer sind, wie vielerorts im Berner Mittelland, sind die Randstreifen dadurch basische Inseln im Säuremeer. Kalkliebende Pflanzen, zu denen auch die meisten Orchideen gehören, wachsen nur auf solchen Böden.



Ausserordentliche Versammlung

der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Montag, 1. Juli 2024, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil

 

Traktanden:

1.       Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2024

2.      Wahlen

3.      Mitteilungen / Verschiedenes

 

Protokoll der BGV vom 23. Mai 2024 – Traktandum 1

Das Protokoll liegt auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss auf. Wenn innerhalb von 30 Tagen keine Einsprüche eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt. Das Protokoll wird an der Burgergemeindeversammlung vom 1. Juli 2024 nicht mehr verlesen.

 

Wahlen – Traktandum 2

Erklärung

An der Burgergemeindeversammlung vom 23. November 2023 wurden fälschlicherweise Wahlen über eine Traktandenänderung durchgeführt. Auf Begehren eines Burgers müssen die Wahlen in einer ausserordentlich Burgergemeindeversammlung rechtsgültig bestätigt werden.

 

Wahl von Simon Bandi als Burgerrat

Simon Bandi wurde an der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2023, bis zum Ende der Legislatur, gewählt. Für die Amtsdauer von 4 Jahren ist eine Bestätigungswahl gemäss OgR notwendig.

 

Wahl von 4 Mitglieder des Burgerrates

Für die Amtsdauer von 4 Jahren (01.01.2024 – 31.12.2027) sind die Burgerrätin Manuela Schwab und die Burgerräte Oliver Hugi (Präsident), Dominique Hugi (Vizepräsident) und Iwan Otti zu bestätigen, resp. zu wählen.

 

Wahl des Präsidenten resp. Vizepräsidenten des Burgerrates und der Burgergemeinde

Präsident, Vorschlag des Burgerrates: Oliver Hugi-Kunz (bisher)

Vizepräsident, Vorschlag des Burgerrates: Dominique Hugi (bisher)

 

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

  

Oberwil, 1. Juni 2024                                                           Der Burgerrat

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