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Biodiversität in Pflegeplanung einbeziehen

Werden Strassenränder bereits im Mai oder Juni gemäht,

dem Höhepunkt der Blütezeit, bedeutet dies das abrupte Ende für den gesamten Sommerflor. Pflanzen können keine Samen bilden und mehrjährige Arten keine Nährstoffe in die Speicherorgane einlagern. Viele Tiere verlieren mit einem Schlag ihre Nahrungsgrundlage, wenn nicht gar das Leben.


Deshalb:

• Am besten erst ab Oktober mähen (oder mulchen) und mindestens 10 Prozent «Altgras» stehen lassen;

• muss im Sommer geschnitten werden, dann mähen statt mulchen, dies ist viel schonender für Kleintiere;

• wertvolle Sträucher nicht entfernen;

• Stein- und Asthaufen oder Baumstrünke belassen, und wo möglich neue Strukturen anlegen;

• Schnitthöhe auf 10 cm einstellen, das schont die Fauna;

• invasive Neophyten gezielt vor dem Absamen bekämpfen.


Schonender Unterhalt ist kostengünstiger

Wegrandpflege erst im Herbst spart oft eine Mährunde. An vielen Orten genügt es, nur jedes zweite Jahr zu mähen, ohne dass die Sicht und damit die Sicherheit beeinträchtigt würde. Am besten ist es, Flächen abwechslungsweise zu mähen: Einmal hier, das nächste Mal dort. Die Devise lautet: Nur so viel wie wirklich nötig – und das ist weniger als man denkt. An den Rändern von Waldstrassen lässt sich somit beim Unterhalt sparen und gleichzeitig die Biodiversität fördern.

Und wichtig für den Waldbesitzer: Blumenreiche Waldstrassenränder bieten begehrtes Wildfutter und vermindern so den Verbiss durch Rehe an Jungbäumen.


Weitere Informationen und Zusatzmaterial

www.pronatura-be.ch > Projekte


Beratung zur Pflege der Waldstrassenränder

• Revierförster

• Pro Natura Bern, Tel. 031 352 66 00

Die Ränder von Waldstrassen sind für viele Orchideen, Eidechsen, Schmetterlinge und andere Tier- und Pflanzenarten ein wertvoller Lebensraum – besonders im Berner Mittelland, wo Magerstandorte ausserhalb des Waldes selten geworden sind. Die zurückhaltende Pflege zum richtigen Zeitpunkt spart Arbeit, freut Spaziergänger und fördert die Biodiversität.

Nirgends summen im Wald die Bienen und Hummeln so laut, blüht eine vergleichbare Pracht an Orchideen und Glockenblumen, raschelt so oft eine Eidechse durchs Gras wie an der sonnigen Böschung einer Forststrasse. Erst die Mulchmaschine setzt dem lebendigen Treiben vielerorts ein

frühzeitiges Ende. Zerquetschte Heuschrecken, tote Käfer und abgemähte Blumen sind allzu oft die traurigen Zeugen einer falsch geplanten Pflege.


Waldstrassenränder – reicher Lebensraum

Der Übergang zwischen Kiesstrasse und Bestockung ist, abgesehen vom Waldrand, wohl der artenreichste Bereich im ganzen Wald. Die Waldstrassenränder sind mager, hell und kalkhaltig. Sie bieten damit u.a. einen Ersatzlebensraum für viele Arten, die aus dem Landwirtschaftsgebiet verschwunden sind. So liegen im Berner Mittelland 80 Prozent aller verbliebenen Orchideenstandorte entlang von Waldstrassen.


Das Strassenbankett ist ein Pionierstandort, vergleichbar mit Schutthalden und Kiesgruben. Im Böschungsbereich wurde beim Strassenbau der nährstoffreiche Oberboden entfernt. Da Strassen zudem Lichtschneisen sind im Wald, finden hier Bewohner der selten gewordenen Magerwiesen neuen Lebensraum. Die von den Rädern weggeschleuderten Steinchen kalken den Boden auf. Dort, wo die Böden sauer sind, wie vielerorts im Berner Mittelland, sind die Randstreifen dadurch basische Inseln im Säuremeer. Kalkliebende Pflanzen, zu denen auch die meisten Orchideen gehören, wachsen nur auf solchen Böden.



Ausserordentliche Versammlung

der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Montag, 1. Juli 2024, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil

 

Traktanden:

1.       Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2024

2.      Wahlen

3.      Mitteilungen / Verschiedenes

 

Protokoll der BGV vom 23. Mai 2024 – Traktandum 1

Das Protokoll liegt auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss auf. Wenn innerhalb von 30 Tagen keine Einsprüche eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt. Das Protokoll wird an der Burgergemeindeversammlung vom 1. Juli 2024 nicht mehr verlesen.

 

Wahlen – Traktandum 2

Erklärung

An der Burgergemeindeversammlung vom 23. November 2023 wurden fälschlicherweise Wahlen über eine Traktandenänderung durchgeführt. Auf Begehren eines Burgers müssen die Wahlen in einer ausserordentlich Burgergemeindeversammlung rechtsgültig bestätigt werden.

 

Wahl von Simon Bandi als Burgerrat

Simon Bandi wurde an der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2023, bis zum Ende der Legislatur, gewählt. Für die Amtsdauer von 4 Jahren ist eine Bestätigungswahl gemäss OgR notwendig.

 

Wahl von 4 Mitglieder des Burgerrates

Für die Amtsdauer von 4 Jahren (01.01.2024 – 31.12.2027) sind die Burgerrätin Manuela Schwab und die Burgerräte Oliver Hugi (Präsident), Dominique Hugi (Vizepräsident) und Iwan Otti zu bestätigen, resp. zu wählen.

 

Wahl des Präsidenten resp. Vizepräsidenten des Burgerrates und der Burgergemeinde

Präsident, Vorschlag des Burgerrates: Oliver Hugi-Kunz (bisher)

Vizepräsident, Vorschlag des Burgerrates: Dominique Hugi (bisher)

 

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

  

Oberwil, 1. Juni 2024                                                           Der Burgerrat

Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2024

 

Wir haben für Sie die folgenden Unterlagen zur Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2024 bei der Einwohnergemeinde aufgelegt:

 

·         Rechnung 2023

 

Protokoll 385 der Burgergemeindeversammlung vom 23. November 2023

Das Protokoll wurde auf der Gemeindeverwaltung Oberwil ordnungsgemäss aufgelegt. Es sind keine Einsprüche eingegangen, folglich gilt das Protokoll als genehmigt. Das Protokoll wird an der Burgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2024 nicht mehr verlesen.

 

Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Oberwil bei Büren

Donnerstag, 23. Mai 2023, 20:00 Uhr, Waldhaus Oberwil

 

Traktanden:

1.       Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 23. November 2023

2.      Genehmigung der Jahresrechnung 2023 a) Forstrechnung b) Burgergutsrechnung

3.       Orientierung Waldbewirtschaftung

4.       Mitteilungen

5.       Verschiedenes

 

Genehmigung der Jahresrechnung 2023 – Traktandum 2

Die Jahresrechnung der Burgergemeinde Oberwil schliesst per 31. Dezember 2023 wie folgt ab:

Bilanz                                                                                                       Gewinn     CHF    14'360.43

Im Kontokorrent mit dem Forstbetrieb Region Büren (Guthaben der BGO von CHF 39'072.67) ist eine Abnahme von CHF 42'723.93 zu verzeichnen. Dieser Betrag erklärt sich aus zwei Auszahlungen von CHF 21'000.00 und CHF 17'696.00 auf unserem Guthaben, der Verbuchung Auflösung Maschinengemeinschaft Inventar und Fehlbuchung des Forstbetriebes von gesamthaft CHF 6'978.11 (Belastung an BGO) und der Gutschrift für die Gewinnausschüttung der Rechnung 2023 von CHF 2'950.18.

 

Forstrechnung                                                                                         Verlust     CHF    14'799.32

Aufgrund der hohen ausserordentlichen Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung des Forstbetriebes unteres Bürenamt und der Maschinengemeinschaft von CHF 45'678.66 (vereinnahmt in der Burgergutsrechnung) wurde der Bestand "Kulturen Pflegemassnahmen" von CHF 6'130.00 auf null abgeschrieben. Ferner wurde für dringend zu tätigenden Wegunterhalt und Entwässerungssysteme eine Rückstellung von CHF 20'000.00 gebildet.

Der Gewinn der Forstrechnung beträgt CHF 2'950.18, dies entspricht 15,4% des Verteilschlüssels. Der Gewinn fiel um CHF 2'000.00 tiefer aus, als veranschlagt.

 

Burgergutsrechnung                                                                              Gewinn     CHF    29'159.75

Die Burgergutsrechnung schliesst mit einem um CHF 27'909.75 höheren Gewinn als veranschlagt ab. Wie in der Forstrechnung bereits erwähnt, konnten ausserordentliche Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung des Forstbetriebes unteres Bürenamt und der Maschinengemeinschaft verbucht werden (CHF 45'678.66). Angesichts des guten Ergebnisses wurde für die Möblierung des Waldhauses und der Sanierung Cheminée eine Rückstellung von CHF 15'000.00 gebildet. Das Budget auf dem Konto Anschaffungen Mobilien von CHF 9'000.00 konnte im Rechnungsjahr nur bedingt realisiert werden, daher beträgt die Überschreitung des Budgets nur CHF 7'346.25.

Die Kosten für den Burgernutzen betrugen CHF 18'152.45. Die Burgergemeinde Oberwil bezieht das Holz für den Burgernutzen, wie vertraglich festgelegt, beim Forstbetrieb Region Büren zu Marktpreisen. Dieser Posten weist eine Budgetüberschreitung von CHF 4'152.45 aus.

 

Investitionsrechnung

Die Rückzahlung des Darlehens "Maschinengemeinschaft Forstbetrieb unteres Bürenamt" von CHF 170'085.00 und die Einzahlung für das Darlehen "Forstbetrieb Region Büren" von CHF 169'400.00 wurden über die Investitionsrechnung gebucht und anschliessend in die Passiven resp. in die Aktiven überführt.


Orientierung Waldbewirtschaftung – Traktandum 3

 Der Burgerrat orientiert einesteils über den Entscheid des Burgerrates über die Waldbewirtschaftung nach dem Prinzip Dauerwald und über die Erfahrungen des ersten Betriebsjahres mit dem Forstbetrieb Region Büren.

  

Oberwil, 2. Mai 2024                                                            Der Burgerrat

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