top of page
Aufgaben

Die Stimmberechtigten (Burgergemeindeversammlung)

Die Versammlung wählt die Präsidentin oder den Präsidenten (der Versammlung und des Rates in einer Person) und die übrigen Mitglieder des Burgerrates, die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission bzw. das Rechnungsprüfungsorgan.

Die Versammlung beschliesst die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen, den Voranschlag der laufenden Rechnung, die Rechnung und alle Sachgeschäfte gemäss Art. 13 bis Art. 19. des OgR (Organisationsreglement der Burgergemeinde Oberwil bei Büren), sofern das Geschäft CHF 20'000.00 übersteigt.

 

Der Burgerrat

Der Burgerrat besteht mit seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Jedem Ratsmitglied wird ein Ressort zugewiesen. Gem. Art. 21 stehen dem Burgerrat alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Burgergemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind. Dem Burgerrat steht im Jahr ein freier Ratskredit von CHF 2'000.00 zu. In den Artikeln 20 bis 29 sind die Befugnisse des Burgerrates geregelt.

 

Der Burgerschreiber

Der Burgerschreiber ist dem Burgerrat unterstellt.

Gemäss Art. 33 wird das in Anhang 1 aufgeführte Personal öffentlich-rechtlich mit Vertrag angestellt. Anhang I regelt zudem die Über- und Unterordnung, die Verfügungsbefugnisse sowie den Besoldungsrahmen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts.

Aufgaben: Beratung des Burgerrates, Korrespondenz für Ver­sammlung und Burgerrat, Burgerrodel, weiteres ge­mäss Pflichtenheft

 

Der Burgerkassier

Der Burgerkassier ist dem Burgerrat unterstellt.

Gemäss Art. 33 wir das in Anhang 1 aufgeführte Personal öffentlich-rechtlich mit Vertrag angestellt. Anhang I regelt zudem die Über- und Unterordnung, die Verfügungsbefugnisse sowie den Besoldungsrahmen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts.

Aufgaben: Gemäss Pflichtenheft, insbesondere Buchführung, Zahlungsverkehr, Forderungsinkasso, Verwaltung des Finanzvermögens, Finanzplanung.

bottom of page